Häufig gestellte Fragen

FAQ für Kandidaten

Alle Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, sortiert nach Themen.

Allgemein

Ist AZUFA eine Einwanderungsagentur?

Nein. AZUFA ist ein internationales Mobilitätsprogramm des Vereins KAGEDEV e.V. Die Begleitung des Visumsantrags ist Teil der Unterstützung, aber die endgültige Entscheidung liegt stets bei den zuständigen Behörden.

In welchen Ländern begleitet AZUFA Kandidat:innen?

Der aktuelle Pilotkorridor betrifft die Berufsausbildung in der Krankenpflege zwischen Kamerun und Deutschland. Weitere Korridore werden derzeit für die 4 AZUFA-Werdegänge eröffnet (Berufsausbildung, qualifizierte Beschäftigung, Au Pair, FSJ/BFD).

Ist AZUFA auch in Österreich aktiv?

Österreich gehört zu den von der AZUFA-Mission anvisierten Zielländern; die entsprechenden Korridore sind derzeit noch nicht öffentlich zugänglich.

Eignung

Welche Wege bietet AZUFA an?

AZUFA bietet 4 Wege an: Berufsausbildung, Fachkräfteeinsatz, Au Pair und FSJ/BFD (Freiwilligendienst).

Muss man bereits Deutsch sprechen, um sich zu bewerben?

Das hängt vom Werdegang ab: Für eine qualifizierte Beschäftigung ist in der Regel ein fortgeschrittenes Niveau erforderlich, für Au Pair oder FSJ/BFD genügt ein Anfänger- bis Mittelstufenniveau. AZUFA gibt für jedes Angebot das erwartete Niveau an.

Kann ich mich bewerben, wenn ich eine Familie zu versorgen habe?

Ja, auch wenn dies bestimmte Visumverfahren komplizierter machen kann. Teilen Sie Ihre Situation im Gespräch mit Ihrem AZUFA-Berater mit.

Gibt es eine Altersgrenze?

Die Altersbedingungen hängen vom Werdegang und der Aufnahmestelle ab (besonders streng bei Au Pair und FSJ/BFD). AZUFA prüft Ihre Berechtigung vor jeder Kontaktvermittlung.

Kann ich mich ohne Berufserfahrung bewerben?

Das hängt vom Werdegang ab: Eine Berufsausbildung oder ein Au-Pair-Aufenthalt erfordern in der Regel keine Vorerfahrung, im Gegensatz zu einer qualifizierten Beschäftigung.

Ablauf und Fristen

Was passiert nach meiner Registrierung?

Ihre Akte wird von einem AZUFA-Berater geprüft. Entspricht Ihr Profil unseren aktuellen Kriterien, werden Sie für die nächsten Schritte kontaktiert; andernfalls erhalten Sie eine Erklärung und, wenn möglich, eine alternative Orientierung.

Wie lange dauert der gesamte Prozess?

Die Dauer variiert stark je nach Werdegang, Ihrem Ausgangsniveau und den behördlichen Fristen des jeweiligen Visumverfahrens. AZUFA teilt Ihnen bereits zu Beginn der Begleitung eine realistische Einschätzung mit.

Wer betreut meinen Visumsantrag?

Ein fester AZUFA-Sachbearbeiter bleibt Ihr einziger Ansprechpartner vom Beginn des Prozesses bis zu Ihrer Ansiedlung.

Kann ich den Fortschritt meiner Akte verfolgen?

Ja, Ihr Sachbearbeiter hält Sie bei jedem wichtigen Schritt des Prozesses auf dem Laufenden.

Dokumente und Technik

Welche Dokumente muss ich vorbereiten?

Die genaue Liste hängt vom gewählten Werdegang ab (Abschlüsse, Reisepass, Berufsbescheinigungen usw.); sie wird Ihnen von Ihrem AZUFA-Berater genau mitgeteilt.

Wird mein Abschluss in Deutschland anerkannt?

Die Anerkennung hängt vom Erwerbsland, dem Beruf und dem Niveau des Abschlusses ab. AZUFA begleitet Sie bei dieser Prüfung, insbesondere über die offiziellen deutschen Anerkennungsdatenbanken.

Wie läuft die Überprüfung meiner Akte ab?

AZUFA prüft die Echtheit Ihrer Dokumente und Ihre Berechtigung vor jeder Vorstellung bei einem Arbeitgeber oder einer Aufnahmestelle, um das Risiko eines späteren Scheiterns im Prozess zu verringern.

Muss ich für die Übersetzung meiner Dokumente bezahlen?

Die Modalitäten für Übersetzung und Beglaubigung werden Ihnen von Ihrem AZUFA-Berater je nach Werdegang und Land im Einzelfall mitgeteilt.

Vertrauen und Betrugsprävention

Kann ich prüfen, ob ein Arbeitgeber wirklich AZUFA-Partner ist?

Ja, kontaktieren Sie support@azufa.de mit dem Namen des Arbeitgebers oder der Gastorganisation zur Bestätigung, bevor Sie etwas unternehmen.

Erstellen Sie meinen Kandidatenbereich